Ein Langzeitantrag für Verhaltenstherapie (VT) bei Kindern und Jugendlichen erfordert eine besonders sorgfältige Begründung, die sowohl entwicklungspsychologische Aspekte als auch den spezifischen therapeutischen Bedarf nachvollziehbar darstellt. Die Krankenkassen prüfen diese Anträge genau, weshalb eine präzise und fachgerechte Formulierung essenziell ist.
Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung und Unterstützung, damit Ihr Bericht den Anforderungen der PTV 3-, ICD-10/11-, DSM-5- und S3-Leitlinien entspricht.
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